Aus der Neuen Solidarität Nr. 5/1997:


Die Menschenfeindlichkeit der "Bioethik-Konvention"


"Moralische Kosten-Nutzen-Analyse"
UNESCO und der "Schutz des menschlichen Genoms"

Huxley und die Weltregierung

Der Europarat hat 1983 einen Ausschuß eingesetzt, der Richtlinien für die biowissenschaftliche Forschung entwickeln sollte. Dieser "Lenkungsausschuß für Bioethik", wie er seit 1992 heißt, besteht vorwiegend aus Experten der Gesundheits- und Justizministerien. Er erhielt 1991 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates den Auftrag, den Text einer "Bioethik-Konvention" zu entwerfen. Der erste Entwurf, der dann im Sommer 1994 der Öffentlichkeit vorgelegt wurde, stieß jedoch auf heftige Kritik, vor allem in Deutschland.

Die Parlamentarische Versammlung lehnte ihn im Oktober 1994 ab und verwies ihn zurück an den Lenkungsausschuß. Seither ist der Entwurf mehrmals überarbeitet worden. Am 19. November stimmten dann im zuständigen Straßburger Ministerkomitee 35 Staaten für den Entwurf; die Vertreter der Bundesrepublik, Belgiens und Polens enthielten sich der Stimme. Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig erklärte, Deutschland habe sich der Stimme enthalten, um das Verfahren nicht aufzuhalten. Die Bundesregierung kann der Konvention beitreten oder ihr fernbleiben; das letzte Wort darüber haben jetzt Bundestag und Bundesrat. Auch besteht die Möglichkeit, der Konvention beizutreten, aber bestimmten Artikeln nicht zuzustimmen. Angesichts von mehreren hunderttausend Unterschriften deutscher Bürger, die sich bereits gegen den Entwurf aussprachen, hofft der Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung Robert Antretter (SPD), daß der Bundestag seine Zustimmung verweigert.

Die Konvention legt Mindeststandards fest, die Unterschreitungen verbietet, jedoch schärfere nationale Regelungen zuläßt. Trotzdem ist ein Sog nach unten zu befürchten, eine Harmonisierung der nationalen Gesetzgebung Europas auf der Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners - von etwaigen strengeren Schutzbestimmungen in einzelnen Nationen werden vorhersehbar mittelfristig nur noch Rudimente übrigbleiben.

Die Konvention gilt zugleich als Vorarbeit zu einer internationalen UNESCO-Deklaration zum Umgang mit dem menschlichem Genom, deren Diskussionsentwurf wir weiter unten ebenfalls behandeln werden. Doch dieser Entwurf ist wiederum nur Teil eines größeren Vorhabens der UNESCO: Für das Jahr 1998 - also 50 Jahre nach der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 - ist nämlich eine internationale Bioethik-Deklaration zur Anwendung der neuen Biowissenschaften auf den Menschen geplant. 1993 wurde dafür von der Generalversammlung der UNESCO ein Bioethik-Komitee gegründet.

Doch zurück zur Bioethik-Konvention des Europarates. Sie wurde von einem achtköpfigen "Steering Committee on Bioethics" (CDBI) als völkerrechtlich bindender Vertrag entworfen und zunächst als "geheim" klassifiziert. Das CDBI ist ein Gremium, das unterhalb der Ebene der Regierungen der europäischen Staaten agiert, ohne Kontroll- und Rechenschaftspflicht gegenüber den Parlamenten oder dem Europäischen Parlament als demokratischem Organ der Europäischen Union. Die europäische "Bioethik" ist damit zu einer politisch-rechtlichen Sonderebene geworden, die weitgehend nichtöffentlich agiert, aber überwiegend aus öffentlichen Geldern finanziert wird.

Die Konvention selbst ist Ausdruck und Manifest einer Bioethik, die dem menschlichen Leben erst dann Sinn und Wert und Lebensrecht zuspricht, wenn der Träger über Gaben wie Selbstbewußtsein, Kommunikationsfähigkeit und z.B. Sinn für Zukunft und Zeit, Glück und Unglück verfügt. Die Bioethik lehnt letzte Werte ab, dementsprechend gelten für sie keine Schranken, die sich aus der "Heiligkeit" oder "Unantastbarkeit" menschlichen Lebens ergeben. Geistig Behinderte, psychisch Kranke, Un- und Neugeborene, Hirnverletzte, Komapatienten, demente alte Menschen haben aus der Sicht der Bioethik einen anderen, eingeschränkten moralischen Status; sie sind nur eine Art "biologisches Substrat". Deshalb dürfen geborene wie ungeborene Menschen, denen die oben genannten Eigenschaften abgehen, völlig legal zu wie auch immer gearteten Forschungsobjekten mißbraucht, und, wenn sie der Gemeinschaft nichts mehr nützen, auch umgebracht werden.

Auch wenn die nun verabschiedete Konvention nach den stürmischen Protesten über den Inhalt der Erstfassungen abgeschwächt und zahlreiche Nebelkerzen gelegt wurden, um die wahren Absichten besser zu verschleiern, gibt es immer noch genügend Kritikpunkte. Dazu zählen insbesondere auch die Embryonenforschung und die Forschung an "nicht einwilligungsfähigen Personen".

Die Forschung an lebensfähigen menschlichen Embryonen und ihr Einfrieren ist in der Bundesrepublik seit 1991 durch das Embryonenschutzgesetz verboten.1 Die Bioethik-Konvention des Europarates hingegen erklärt die Embryonenforschung prinzipiell für zulässig - die nationale Gesetzgebung soll lediglich einen "ausreichenden Schutz des Embryos" sicherstellen. Der diesbezügliche Originaltext lautet: "Sofern die Forschung an In-vitro-Embryonen gesetzlich erlaubt ist, ist ein ausreichender Schutz des Embryos sicherzustellen".

Damit ist nicht nur einer europaweiten Freigabe der Embryonenforschung Tür und Tor geöffnet. Sogar die Begrenzung auf den Zeitraum bis zum vierzehnten Tag nach der Verschmelzung der Keimzellen, wie sie bislang in Großbritannien und einigen anderen Ländern gilt, steht damit zur Disposition. Zwar wird die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken verboten; dies impliziert aber wiederum kein Verbot der sogenannten "verbrauchenden Embryonenforschung". Darunter versteht man Forschungseingriffe an "überzähligen" Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung anfallen, indem sie den Frauen aus verschiedenen Gründen nicht übertragen werden. Während in Deutschland alle entnommenen und befruchteten Eizellen wieder eingepflanzt werden müssen, werden in Großbritannien übriggebliebene Embryonen der Forschung zur Verfügung gestellt.2 Aktuelle Probleme wie der Handel mit Embryonen oder der Verbrauch von Embryonen für "Heilversuche" sollen in Zusatzprotokollen geregelt werden, die der Öffentlichkeit noch nicht vorliegen. (Zur Vertiefung in die Problematik siehe auch "Stichwort: Embryonenforschung".)

Eingriffe in das menschliche Genom. Im Konventionsentwurf werden Eingriffe in das menschliche Genom zu präventiven, therapeutischen oder diagnostischen Zwecken für zulässig erklärt. Lediglich Eingriffe mit dem Ziel, das Erbgut der Nachkommenschaft zu verändern, werden abgelehnt. Dieses Verbot ist jedoch nur ein vordergründiger Kompromiß, der erst nach diversen Protesten zustande kam. Im ersten Entwurf wurde nämlich die Keimbahnmanipulation zwar auch verboten, jedoch festgeschrieben, daß dieses Verbot in einigen Jahren neu bedacht werden solle. Auch in dem vorläufigen Entwurf der UNESCO zum menschlichen Erbgut, dem ersten Teil der geplanten UNESCO-Bioethik-Deklaration, ist von einem Keimbahnmanipulationsverbot nicht mehr die Rede. Daß diese UNESCO-Vorgabe die europäische Bioethik-Konvention weiter aufweichen oder sogar ersetzen wird, steht zu befürchten (siehe auch Stichwort: "Gentherapie/Keimbahnmanipulation").

Des weiteren findet in der "Bioethik-Konvention" des Europarates keine Regelung der Weitergabe von Gentests statt, was einer völligen Liberalisierung und einem Mißbrauch in diesem Bereich den Weg ebnet.

Forschung an nicht einwilligungsfähigen Menschen. Für die wohl heftigste Kontroverse sorgt, daß die Konvention die Forschung an Menschen erlauben will, die dies nicht mehr verweigern können ("protection of persons not able to consent"): etwa altersdemente Menschen, Alzheimer-Patienten, schwer geistig behinderte Menschen. Nach den heftigen Protesten gegen den Erstentwurf wurden bestimmte Passagen zwar geändert, dennoch bleibt es bei der Ignoranz des weltweit verbindlichen "Nürnberger Kodex", der übrigens an keiner Stelle auch nur Erwähnung findet. Dieser war als Bestandteil der Urteile gegen Nazimediziner 1946/47 formuliert worden und untersagt jegliche Forschung am Menschen, wenn sie nicht zu dessen unmittelbarem Nutzen durchgeführt wird und die Betroffenen dem nicht zugestimmt haben (siehe auch "Stichwort: Nürnberger Kodex").

Die Bioethik-Konvention besagt, daß bei nicht einwilligungsfähigen Personen Eingriffe nur zu ihrem unmittelbaren Nutzen vorgenommen werden dürfen. Erstens aber wird nirgendwo bestimmt, wie dieser "Nutzen" definiert ist; zweitens wird diese Vorgabe gleich wieder ausgehebelt. Unter bestimmten Voraussetzungen - bei angeblich minimalem Risiko und geringer Belastung, sofern keine alternativen Forschungsmethoden zur Verfügung stünden, der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung gäbe und die betroffene Person sich nicht weigere - dürfe auch dann an nicht einwilligungsfähigen Menschen geforscht werden, wenn diese Forschung deren Gesundheit nicht unmittelbar zugute komme. Interessanterweise fehlt auch das Widerrufsrecht für die Teilnahme an einem solchen Versuch völlig, der dagegen einwilligungsfähigen Personen zugestanden wird.

Gegner dieser Absicht sehen zu Recht die Gefahr, daß Pflegeheime und psychiatrische Kliniken damit zu potentiellen Forschungreservoiren werden könnten.3 Diese Befürchtung ist auch deswegen real, weil immer mehr Stimmen laut werden, die als Gegenleistung für die oft hohen Plege- und medizinischen Kosten für z.B. Alzheimer-Patienten deren Mitwirkung an Forschungsvorhaben als der Gesellschaft "schuldige Gegenleistung" fordern.

Weiterhin sieht die Bioethik-Kovention die Möglichkeit vor, daß gesetzliche Vertreter einwilligungsunfähiger Menschen erlauben können, daß bei ihren Schützlingen regeneratives Gewebe wie Knochenmark und Haut zum Zwecke der Transplantation auf Geschwister entnommen werden darf. Voraussetzung: Kein anderer passender Spender steht zur Verfügung und die Spende besitzt ein lebensrettendes Potential. Obwohl man in solch einem Fall unterschiedlicher Meinung sein kann, sollte man sich nicht über die Taktik dieses Konstruktes täuschen lassen. Solche Fälle kommen extrem selten vor - wenn hier ein Regelungsbedarf geschaffen wird, dann sicher nicht, weil man um Leib und Leben des Gewebeempfängers besorgt ist. Man riecht förmlich schon den beabsichtigten nächsten Schritt: die Spende regenerierbaren Gewebes auch an Nichtverwandte und schließlich die Ausdehnung der "Spende" auf "verzichtbare" Organe und Organteile, wie z.B. eine Niere.

Interessant ist weiterhin, daß in der Bioethik-Konvention die Fragen von Euthanasie oder Abtreibung explizit gar nicht erwähnt werden; dieser ganze Bereich wird manipulativ ausgeblendet, so als gäbe es hier gar keinen Regelungsbedarf mehr.

"Moralische Kosten-Nutzen-Analyse"

Wenden wir uns nun den Nebelkerzen der Konvention zu, die je nach Auslegung alles mögliche bedeuten können. So heißt es etwa im Text: "Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Konvention und der anderen Rechtsvorschriften zum Schutz des Menschen soll im Bereich Biologie und Medizin frei und ungehindert geforscht werden." Dann wird davon gesprochen, daß "Fortschritte in Biologie und Medizin zum Nutzen der heutigen und der nachfolgenden Generationen angewendet werden sollen", sowie von der "Notwendigkeit einer internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel, daß die gesamte Menschheit in den Genuß der Ergebnisse von Biologie und Medizin kommen kann".

Diese Aussagen bedürfen einer besonderen Beleuchtung, denn ein zentraler weiterer Aspekt der Bioethik sind deren "moralische Kosten-Nutzen-Analysen" (moral cost-benefit analyses), in denen Schutzgarantien des einzelnen anderen Rechten (wie z.B. der Forschungsfreiheit) oder äußeren Umständen (z.B. Geldmangel in der medizinischen Versorgung) bei Bedarf gegenübergestellt werden. Das Bioethik-Komitee der UNESCO bezieht sich sogar auf den "Imperativ der Forschungsfreiheit", der gleichberechtigt neben dem "ethischen Imperativ" stehe, den die UNESCO aufgrund ihrer universalen Rolle vertrete. Ganz offen sagt die Leiterin des Bioethik-Komitees der UNESCO Noëlle Lenoir: "Bei einer UNESCO-Deklaration sollte jeder Dogmatismus fehlen. Man muß ein pragmatisches Dokument vorbereiten, das offen ist gegenüber Veränderungen..."

Bedenklich ist in diesem Zusammenhang auch, daß es in dem Artikel der europäischen Bioethik-Konvention, der sich mit dem "Schutz von in die Forschung einbezogenen Personen" beschäftigt, heißt, daß die Risiken für die Versuchsperson in "einem angemessenen Verhältnis zum potentiellen Nutzen der Forschung" stehen sollen. Erstens fällt auf, daß bei dieser Formulierung der Nutzen für den Patienten fehlt, zweitens gibt man sich sogar mit einem nur "potentiellen Nutzen" für die Forschung zufrieden.

Und tatsächlich finden sich auch Einschränkungen der "Schutzbestimmungen". So heißt es: "Eine Einschränkung der Ausübung der in dieser Kovention enthaltenen Rechte und Schutzbestimmungen ist nur statthaft, insoweit diese Einschränkung gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die öffentliche Sicherheit, zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter erforderlich ist." Zwar soll diese Einschränkung vorerst nur bezogen auf einige Artikel der Konvention zur Anwendung kommen dürfen; diese Art und Weise der Ausnahmeregelung, die an Notstandsverordnungen erinnert, gibt jedoch Anlaß genug zur Sorge.

Weiterhin weist die "Grafenecker Erklärung zur Bioethik", die vom Arbeitskreis zur Erforschung der "Euthanasie-Geschichte" im März 1996 erstellt wurde, zu Recht darauf hin, daß die menschenrechtliche Grundposition, daß der Mensch Mitglied der menschlichen Gesellschaft ist, in der Bioethik eine kleine, aber bedeutsame Umformulierung erfährt. Die Bioethik betont, daß der Mensch nicht nur der einzelne personale Mensch ist, sondern immer auch der Vertreter der "Spezies Mensch". Der biologische Teilaspekt des Menschen wird dadurch verabsolutiert.

In der Präambel des Entwurfs zur Bioethik-Konvention des Euoparates wird diese Formulierung übernommen: "Von der Notwendigkeit der Achtung des Menschen sowohl als Individuum als auch als Teil der menschlichen Spezies" ist da die Rede.

In der Grafenecker Erklärung heißt es dazu: "Was als sprachliche Variante des common sense erscheint, hat weitreichende Folgen: Fremdnützige Forschung - Forschung, die nicht dem Menschen nützt, an dem geforscht wird, sondern Dritten - wird zur ,Forschung zum Nutzen für die menschliche Spezies' und als solche zu einem ,Menschenrecht der Menschheit' stilisiert. Die Medizin soll aus ihrer individualethischen Bindung herausgetrennt werden, um die Entwicklung der Biowissenschaften zu beschleunigen. Fremdnützige Forschung, die nicht mehr auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht, ist auf Ersatzlegitimationen angewiesen, die auf kollektive Interessen verweisen..."

Nebelkerzen finden sich auch in anderen Artikeln der Konvention: So heißt es etwa:

  • "Die Vertragsstaaten treffen unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse und der verfügbaren Ressourcen geeignete Maßnahmen, die darauf abzielen, jedermann innerhalb ihres Rechtssystems einen gerechten Zugang zu Gesundheitsleistungen von angemessener Qualität zu eröffnen". Was aber sind "Gesundheitsleistungen von angemessener Qualität?" in Zeiten schwindender Ressourcen, und wer definiert deren Ausmaß?4

  • "Medizinische Eingriffe, einschließlich der medizinischen Forschung, haben in Übereinstimmung mit den einschlägigen Pflichten und Normen der Berufsausbildung zu erfolgen." Wer aber bestimmt die Normen? Der Hippokratische Eid der Ärzte hat seine normative Kraft verloren. Wenn ein Abtreibungsmediziner ungeborene Menschen mit der Saugcurette zerstückelt, nimmt er für sich in Anspruch, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Normen und Pflichten der Berufsausübung zu handeln. Und wenn Ärzte in Holland völlig ungehindert und straflos Menschen in den Tod befördern, glauben auch sie, ihre einschlägigen Pflichten zu erfüllen.

    In der schon erwähnten "Grafenecker Erklärung" zur Bioethik, die bereits von vielen Bioethik-Kritikern unterzeichnet wurde, wird eine weitere wichtige Überlegung zum Ausdruck gebracht:

    "Medizinischen Fortschritt, der sich auf menschenrechtsverletzende Experimente stützt, lehnen wir nach den historischen Erfahrungen der Menschenversuche im Nationalsozialismus und ihrer Verwertung nach 1945 ab. Medizinischer Fortschritt hat in der Vergangenheit nicht per se dazu geführt, daß sich die Lebensqualität und die Lebenserwartung der Menschen erhöht haben. Die medizinische Versorgung der Mehrheit der Weltbevölkerung entspricht keineswegs dem erreichten Stand medizinischen Wissens. Der Fortschritt der Biowissenschaften und der Medizin ist nur auf der Grundlage der Prinzipien der Freiwilligkeit, der Zugänglichkeit für alle Menschen und der Unantastbarkeit der Würde und des Lebensrechtes aller Menschen möglich."

    Insgesamt betrachtet, greift die hierzulande laut gewordene Kritik an der Bioethik-Konvention viel zu kurz, denn die europäische Bioethik-Konvention ist, wie eingangs erwähnt, nur die Vorstufe zu der Bioethik-Deklaration der UNESCO zur Anwendung der neuen Biowissenschaften auf den Menschen, die 1998 verabschiedet werden soll. Im Rahmen der Diskussionen um die europäische Bioethik-Konvention sollte anscheinend in erster Linie geprüft werden, wie der Stand der gesellschaftlichen Akzeptanz dieser Forschungsvorhaben ist. Und, um es noch einmal zu betonen, es steht zu erwarten, daß bei einer Verabschiedung der UNESCO-Deklaration die Bioethik-Konvention des Europarates wenn nicht hinfällig, so doch in Richtung UNESCO- Deklaration angeglichen wird.

    Deshalb ist es nützlich, vorausschauend einen Blick auch auf dieses Vorhaben zu werfen.

    UNESCO und der "Schutz des menschlichen Genoms"

    In dem von der UNESCO als Entwurf vorgelegten ersten Teil der Bioethik-Deklaration, der sich mit dem "Schutz des menschlichen Genoms" beschäftigt, fehlt, und das ist ausgesprochen wichtig, das Verbot der Keimbahnmanipulation vollkommen. Die UNESCO will ferner, daß nach einer wertfreien Diskussion das "menschliche Genom zum gemeinsamen Erbe der Menschheit" erklärt wird. Damit soll den einzelnen Nationalstaaten die Möglichkeit genommen werden, selber und unabhängig über Schutz und Forschungsausmaß bestimmen zu können.

    Besonders folgende Begründung für dieses Vorhaben sollte aufhorchen lassen: "Das Erbgut eines jeden Menschen befindet sich zweifelsohne in einer ständigen Fortentwicklung, das heißt in andauernder Interaktion mit der Umwelt, wodurch Mutationen entstehen können. Somit kann nicht auf dem Grundsatz der Unverletzlichkeit und Unantastbarkeit des menschlichen Genoms beharrt werden." Dies kommt dem Ruf nach prinzipieller Freigabe der Manipulation am menschlichen Erbgut gleich!

    Und wozu? Es darf bezweifelt werden, daß die UNESCO hierbei von humanitären Gründen bewegt wird, etwa um den Menschen zu helfen, die an ohnehin sehr selten vorkommenden Erbkrankheiten leiden. Ein Blick auf Geschichte und Absichten der Vereinten Nationen und ihre diversen Einzelorganisationen wie die UNESCO sollte für weitere Klarheit sorgen:

    Die Vereinten Nationen haben von Anfang an Ziele verfolgt, die im Kern als menschenfeindlich bezeichnet werden müssen. So war es etwa von Anfang an erklärtes UN-Ziel, souveräne Nationalstaaten abzuschaffen und durch eine oligarchische Weltregierung zu ersetzten. Diese soll dann darüber entschieden, wieviele Menschen auf der Welt leben dürfen, wem eine gewisse Ausbildung gewährt wird und wer als reiner Arbeitssklave arbeiten muß. Noch haben wir keine Weltregierung; die armen Regionen der Welt werden aber schon heute schon im wesentlichen als Rohstofflieferanten ausgebeutet. Die dortige Bevölkerung aber wird mittels Hunger, Kriegen und Seuchen und dem bewußten Vorenthalten von Entwicklung und Fortschritt dezimiert. Um die Akzeptanz für diese Politik sicherzustellen, wurde in den reicheren Staaten der Welt mittels einer Umwertung der Werte (New Age, Bildungsreformen, Kontrolle der Medien, Einführung der Rock-Drogen-Gegenkultur) damit begonnen, das christliche Menschenbild abzuschaffen. Insbesondere die UNESCO spielte dabei eine herausragende Rolle.

    Huxley und die Weltregierung

    In diesem Zusammenhang ist ein Blick auf die Familie Huxley aufschlußreich, deren Mitglied Julian der UNESCO seit 1946 als Generalsekretär und nach 1948 als Generaldirektor vorstand. Zu diesem Zweck benutzen wir Auszüge aus dem Buch der amerikanischen Autorin Carol Greene Der Fall Charles Manson - Mörder aus der Retorte, das jedem Leser, der sich mit der angesprochenen Materie beschäftigen will, zu empfehlen ist.

    "Die Familie Huxley gehört zu den wenigen Familien, die in England die Macht ausübten und es verstanden haben, Parlament und Regierung für sich arbeiten zu lassen - sie gehört zur britischen Oligarchie. Mit der Oligarchie teilten auch die Huxleys den Haß auf die Ideale der republikanischen Revolution, wie sie sich seit den amerikanischen Unabhängigkeitskriegen... politisch erfolgreich durchzusetzen begannen. Großvater Thomas Henry Huxley war nicht nur der führende Propagandist des Darwinismus, er war auch Gründer der ,Round Table Group'... Der ,Runde Tisch' ist in der Geschichte des 20. Jahrhunderts allgegenwärtig. Er gründete das Royal Institute of International Affairs, den New Yorker Council of Foreign Relations und zahllose andere Institutionen des sogenannten anglo-amerikanischen Establishments..."

    Ein weiteres Mitglied der Familie, Aldous Leonard Huxley, der bekannte Romancier, wurde 1894 in England geboren und siedelte 1937 in die Vereinigten Staaten über. Er ist besonders durch seinen 1932 entstandenen Roman Schöne Neue Welt bekannt geworden.

    "Im Grunde liegt nicht nur dem Roman Brave New World, sondern Huxleys Gesamtwerk das gleiche, festumrissene Gesellschaftsmodell zugrunde: Eine kleine Herrenrasse sollte das uneingeschränkte Recht auf hemmungsloses Sichausleben haben, während die breite Masse der Bevölkerung dafür mehr oder weniger als willenloses Mittel zur Verfügung steht... In Schöne Neue Welt entwickelt Huxley sein Gesellschaftsmodell als ein Szenario. Neben dem Hinweis, daß sich Rauschgift hervorragend zur sozialen Kontrolle eignet, enthält dieses Buch zwei weitere gesellschaftspolitisch interessante Aspekte.

    Die Neue Gesellschaft soll sich in gewisse nach körperlichen und intellektuellen Standards unterschiedliche Kasten gliedern. Die Gliederung reicht von den Alphas, der Elite, bis zu den untersten Klassen, den sogenannten Epsilons. Die Unterscheidungsmerkmale werden den Embryonen durch Eingriffe in die Erbmasse und während ihrer pränatalen Entwicklung eingegeben. Dabei gelten die Epsilons, die nur zur Verrichtung körperlicher Arbeit gezüchtet werden - ähnlich wie in [H.G.] Wells Roman Zeitmaschine die ,Morlocks' - gar nicht mehr als Menschen. Die eigentlichen Menschen sind die Priester. Sie überwachen hinter den Kulissen aus dem Verborgenen das Funktionieren dieser Kastengesellschaft. Sie kontrollieren selbst die Alphas, die angebliche Elite, und ermöglichen ihnen ein scheinbar unbegrenztes Herrschaftsgebaren. Die Untertanen werden durch Rauschgift - im Roman ,Soma' genannt - gefügig gehalten...

    In seinem 1959 erschienen Essay Brave New World Revisited behauptet Huxley, daß sich das von ihm entwickelte Gesellschaftsmodell in wesentlichen Zügen durchsetzen werde..."

    Und weiter Carol Greene:

    "Die Angst vor unkontrollierter Vermehrung der menschlichen Gattung, deren Exemplare weitergehende Ansprüche auf die verteilten Reichtümer dieser Erde stellen könnten, liegt in der Familientradition des Adels und der Familie Huxley. Sie beherrschte seit den Tagen des unseligen Pfarrers Malthus von der East India Company die Bemühungen von Charles Darwin und Thomas Huxley. Und so taucht auch in Aldous Huxleys Roman Schöne Neue Welt wie selbstverständlich das Motiv auf, nicht mehr benötige Mitglieder der Unterschicht ,in Würde sterben' zu lassen. Sie bekommen eine große Dosis Rauschgift und die Todesspritze...

    Huxleys Glaube, das größte Problem der Welt sei ihre Übervölkerung, nimmt das ganze erste Kapitel von Brave New World Revisited ein. Es trägt sogar den Titel ,Übervölkerung'. Darin macht Huxley die technische Entwicklung dafür verantwortlich, daß jetzt sehr viel mehr Menschen ernährt werden könnten, als dies vor der industriellen Revolution möglich gewesen sei. Das aber werfe bei der weltweiten Versorgung mit Rohstoffen Verteilungsprobleme auf, die Aldous wie auch Großvater Thomas und Bruder Julian für unlösbar hielten...

    Huxley sieht in anderen Menschen vor allem Konkurrenten, die ihm das Brot vom Tisch wegessen wollen. Er ärgert sich über die modernen Wissenschaften und verurteilt vor allem die Medizin, die es den ,häßlichen und kranken Zeitgenossen' ermöglicht, länger zu leben. (Er schreibt): ,In dieser, der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts tun wir nichts Systematisches mehr für unsere Fortzüchtung, aber wir übervölkern auf willkürliche und ungeregelte Weise unseren Planeten. Wir legen es scheinbar geradezu darauf an, die wachsende Menschenmenge biologisch minderwertig zu halten. In der angeblich schlechten alten Zeit blieben Kinder mit beträchtlichen oder sogar nur geringen erblichen Defekten nur selten am Leben... Unter den jetzt herrschenden Verhältnissen wird jeder Fortschritt in der Medizin durch eine entsprechende Vermehrung derer wettgemacht, die mit irgendwelchen genetischen Unzulänglichkeiten überlebt haben'."

    Auch bioethische Vorhaben, an abhängigen und wehrlosen Menschen zweifelhafte Forschungsversuche zu betreiben, sind keineswegs eine neue Idee. Carol Greene schreibt dazu:

    "Huxley hatte einen entscheidenden Einfluß darauf, daß sich zuständige Regierungsstellen in den USA entschlossen, an ihren eigenen Bürgern äußerst zweifelhafte neuropharamakologische Experimente teilweise ohne Einwilligung und Kenntnis der Betroffenen vorzunehmen... Huxley hielt 1959 auf einem Symposium der medizinischen Fakultät der Universiät von Kalifornien eine wichtige Rede,... die ein interdisziplinäres Symposium nach sich zog, das 1961 unter dem Titel ,The Control of the Mind' stattfand, auf dem hochrangige Funktionäre aus Wissenschaft, Militär und Verwaltung erörterten, wie sich die Wirkung der Chemikalien auf das menschliche Bewußtsein studieren ließe.

    (Originalton Huxley): ,Es erscheint mir durchaus möglich, daß in Zukunft eine euphorisierende Droge hergestellt werden kann... Sollte man diese zur Verfügung haben, um sie beispielsweise jeder Dose Coca Cola beizugeben, würde das, was ich schon vor 25 Jahren in Brave New World aufzuzeigen versuchte, zu einem unglaublich mächtigen Instrument in den Händen eines Diktators werden. Ich glaube, es wird immer deutlicher, daß sich die Diktaturen der Zukunft nicht auf Terror gründen werden... Terror ist eine sehr aufwendige, dumme und unwirksame Methode, um Menschen zu kontrollieren... Schon in der nächsten oder übernächsten Generation wird sich eine pharmakologische Methode durchsetzen, welche die Menschen dazu bringt, ihre Knechtschaft zu lieben und sozusagen Diktaturen ohne Tränen zu schaffen. Das wäre dann eine Art schmerzfreies Konzentrationslager für ganze Gesellschaften. In ihnen würde den Menschen zwar ihre Freiheit genommen, aber sie würden sich ihres Zustandes erfreuen, weil in ihnen jeder Wunsch nach Rebellion durch Propaganda, Gehirnwäsche oder eine mit pharmakologischen Methoden verstärkte Gehirnwäsche erstickt würde'.

    Das Seminar des Jahres 1961 (zu dessen Sponsoren auch die Schering-Stiftung gehörte) löste bei den anwesenden Wissenschaftlern eine wahre Forschungseuphorie aus. Versuchspersonen waren Strafgefangene, Insassen psychiatrischer Anstalten und andere Personengruppen, auf die man relativ unbedenklich zurückgreifen konnte..."

    Angesichts dieses Hintergrundes ist es eine grobe Fahrlässigkeit, die geplante Bioethik-Deklaration der UNESCO nicht mit größter Wachsamkeit zu betrachten. Naivität ist zweifelsohne nicht angebracht, wenn man es mit Weltregierungsfanatikern zu tun hat, für die Eugenik und Rassenzucht à la Huxley Mittel zum Zweck sind. Da sie es trotz aller Bemühungen nicht geschafft haben, eine totale Kontrolle über den menschlichen Geist auszuüben, ist aus ihrer Sicht die Schaffung "genormter, geigneterer" Erdenbürger eine ideale Vorstellung. Natürlich werden nicht sofort Menschen gezüchtet werden (können). Aber die Vision von einer eugenisch begründeten "Verbesserung des menschlichen Gen-Pools" durch Keimbahnmanipulation oder Selektion, sprich "Abtreibung der unerwünschten Genmasse", ist ebenfalls grauenvoll genug.

    Bioethische Publikationen im anglo-amerikanischen Raum fragen bereits nach den erwünschten "Qualitätsmerkmalen des ,Neuen Menschen'". Und bereits 1962 dachte auf Einladung der Ciba-Foundation die damalige Weltelite der Wissenschaftler in London über den zu schaffenden "Neuen Menschen" nach. Der US-Medizinnobelpreisträger Lederberg sprach dort u.a. über "Eugenik und Genetik - die biologische Zukunft des Menschen."5 Mit all diesen Projekten einer "planvollen Normalität" oder Normierung eines "Neuen Menschen" ist natürlich auch eine Revolution in der Gesundheits- und Sozialpolitik verbunden. Chronisch Kranke, behinderte und alte Menschen sind als "biologisches Substrat" höchstens noch als Forschungsobjekte gefragt.6 Falls deren Nutzen ausgeschöpft ist, wird dann nach dem Motto verfahren: "Krankheitsvermeidung durch Vermeidung" (sprich Tötung) des Kranken.

    Um es abschließend noch einmal ausdrücklich zu betonen: Die vorliegenden und geplanten Bioethik-Konventionen sind eine weitere Facette des keineswegs neuen Kampfes der Oligarchie um Macht und Einfluß. Jeder Widerstand muß auf diesem Verständnis fußen, um nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt zu sein.

    Jutta Dinkermann


    Anmerkungen

    1. Auch dazu muß angemerkt werden, daß die Feststellbarkeit der Nichtlebensfähigkeit nach Auskunft von Wissenschaftlern nur schwer bzw. nur unter Anwendung ethisch problematischer Methoden möglich ist.

    2. Um die Erfolgschancen dieser Maßnahme zu erhöhen, werden in Deutschland oft sechs und mehr befruchtete Eizellen in die Gebärmutter gepflanzt. Nisten sich aber alle ein, werden zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft die ungewünschten Embryonen wieder getötet. Diese Maßnahme ist als "Fetozid" bekannt und von der Bundesärztekammer gebilligt.

    3. Die USA sind wieder einen Schritt voraus. Dort wurden im November dieses Jahres die Vorschriften der Gesundheitsbehörde FDA dahingehend geändert, daß Ärzte in den USA Schwerkranke ab sofort in bestimmten Fällen auch ohne deren Zustimmung mit experimentellen Therapien behandeln dürfen. Kritiker erinnerten an die medizinischen Experimente, die während des Nationalsozialismus an Menschen gegen ihren Willen durchgesetzt wurden. Besonders besorgt sind sie darüber, daß die FDA Ärzten erlaubt, bewußtlose Patienten in Studien als Kontrollgruppen zu benutzen und ihnen wirkungslose Placebos zu verabreichen.

    4. Dazu schreibt das Deutsche Ärzteblatt vom 31. Mai 1996 ganz selbstverständlich: "Auch die Tatsache, daß zukünftig nur beschränkte Ressourcen bei der medizinischen Versorgung zur Verfügung stehen, erfordert einen vor allem an ethischen Prinzipien orientierten neuen Handlungsansatz, der stärker als bisher das Solidaritätsprinzip in den Vordergrund rückt." Solidarität ist hier nicht im Sinne eines Festhaltens etwa an der solidarisch finanzierten Krankenversicherung gemeint. Vielmehr wird eine Verteilung der schwindenden Gelder nach "kollektiven" und auch bioethischen Gesichtspunkten gefordert.

    5. "Wehret den Anfängen", mögen sich auch einige US-Wissenschaftler gedacht haben, als sie eine Stellungnahme zu den sozialen und rechtlichen Folgen des Humangenomprojektes veröffentlichten. Sie warnten davor, daß Erkenntnisse aus Humangenomstudien dazu mißbraucht werden könnten, Förderprogramme für benachteiligte Schichten abzuschaffen. Aktueller Anlaß für diese Mahnung ist die Diskussion um den Bestseller The Bell Curve. Darin wird das Scheitern zahlreicher Förderungsprogramme auf die fehlende Bereitschaft zurückgeführt, die angeblich genetisch bedingten Intelligenzunterschiede zwischen einzelnen Gruppen der amerikanischen Gesellschaft anzuerkennen. Noch ist zwar kein Förderungsprogramm für Arme, Schwarze oder Drogenabhängige mit dieser Begründung abgesprochen worden, der Boden dafür scheint aber allmählich - ganz besonders auch in Zeiten der Weltwirtschaftskrise - bereitet zu werden.

    Voraussetzungen für diese und andere Horrorszenarien sind natürlich Gentests. Besonders Gendefekte, die schwerste Behinderungen verursachen, erweisen sich als außerordentlich kostenintensiv - ein reiner Minusposten aus der Sicht eines Bioethikers. Dies erleichtert auch die Einsicht, warum das Interesse an diesen Tests gerade auch in Zeiten des wirtschaftlichen Niederganges wächst. Denn dort, wo Erbkrankheiten diagnostiziert werden können, sind sie heute, wenn schon nicht kurierbar, doch schon im Prinzip vermeidbar: Die Eltern müssen sich "lediglich" für die Abtreibung eines als erbkrank diagnostizierten Embryos entscheiden.

    Ausgerechnet unter dem Titel "Prädikative Medizin" präsentierte auch Ende 1988 der Forschungskommissar der EG den Forschungsplan in Sachen Genomprojekt, der die genetischen Komponenten von Zivilisationskrankheiten identifizieren soll. In geradezu verblüffender Offenheit heißt es dort: "Zusammengefaßt zielt prädikative Medizin darauf ab, Personen vor Krankheiten zu schützen, für die sie von der genetischen Struktur her äußerst anfällig scheinen und gegebenenfalls die Weitergabe der genetischen Disponiertheit an die folgende Generation zu verhindern." Dies war selbst den Europäischen Abgeordneten zu deutlich, und der damalige Bundesforschungsminister Riesenhuber erklärte sogar, das Programm verstärke die Tendenz, zwischen "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben zu unterscheiden. Etwa ein Jahr dauerte es, bis eine überarbeitete Version erschien - inhaltlich war jedoch alles beim alten geblieben, wenn auch vorsichtiger formuliert.

    6. In Deutschland haben der Psychiater Hanfried Helmchen und andere Mitglieder einer Gruppierung, die sich "Hirnliga e.V." nennt, bereits einen neuen "Generationenvertrag" gefordert. Es geht dort um eine neue "Solidarität mit Erkrankten zukünftiger Generationen", der sich heutige Patientengruppen verpflichtet zu fühlen haben, weil sie selber "finanzielle und personelle Ressourcen zur Erkennung und Behandlung von Krankheiten und zur langfristigen Betreuung" in Anspruch nehmen. Nicht umsonst betont auch das "Biomed-Programm" der EU, daß der "Kampf gegen Behinderungen" im unmittelbaren Zusammenhang mit den "steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung" stehe. Das "häufige Vorkommen von Geisteskrankheiten und verstärkte Auftreten neurodegenerativer Erkrankungen" stelle in den Mitgliedsstaaten "eine bedeutende wirtschafltiche und soziale Belastung dar." Da paßt es, wenn im Rahmen der Biomed-Programme auch Forschungsprogramme wie "aktive Sterbehilfe", "Euthanasie" sowie "Einwilligung sozial schwacher Bevölkerungsgruppen wie Häftlinge und vermindert zurechnungsfähiger Personen in Forschungsvorhaben" zu finden sind. Für Aufsehen sorgte bereits eine Reihe von europäischen Konferenzen, auf denen alle erdenklichen Aspekte bzgl. der Tötung von Komapatienten diskutiert wurden. Auch Fragen wie "Darf man Behinderte essen" oder "seine Großmutter umbringen" oder "seinem Nächsten ein Organ entwenden", werden auf endlosen internationalen Konferenzen "wertfrei" und ernsthaft erörtert.