Singers Grundgedanke ist so einfach wie brutal: Nicht die Zugehörigkeit zur Spezies Mensch, sondern erst das (Selbst)bewußtsein erhebe den Menschen zur "Person", dem erst durch diesen Status das Recht auf Leben zukomme. Der Begriff "Person", so Singer, sei oft irreführend in der Bedeutung von menschlichem Wesen verwendet worden. "Eine Person ist vernunftbegabt, rational und hat Zeitgefühl. Demzufolge (sind) manche Angehörige anderer Gattungen Personen, manche Angehörige unserer eigenen Gattung nicht." Wenn man etwa ein "schwerstbehindertes menschliches Kind mit einem nichtmenschlichen Tier, zum Beispiel einem Hund oder Schwein" vergleiche, so werde man "häufig herausfinden, daß die Tiere höhere Fähigkeiten in Hinblick auf Verstand, Selbstbewußtsein, Kommunikation und viele andere Dingen aufweisen."
Wer kein Bewußtsein habe und damit auch keine Erwartungen, Hoffnungen oder Wünsche für ein künftiges Leben haben könne, wer gar nicht auf die Zukunft ausgerichtet sei, dem geschehe auch kein Unrecht, wenn man ihn töte. Ungeborene, Neugeborene, Kranke im Koma oder mit extrem eingeschränkten Hirnfunktionen, Demente oder geistig Behinderte besitzen demnach kein absolut schutzwürdiges Lebensrecht.
In seiner Praktischen Ethik sagt Singer klar und deutlich: "Ist ein Wesen nicht leidensfähig oder nicht fähig, Freude oder Glück zu erfahren, dann gibt es nichts zu berücksichtigen." Im Rahmen dieser Ethik sei es möglich und notwendig, lebenswertes und lebensunwertes Leben zu unterscheiden und das lebensunwerte zu vernichten.
Für den überzeugten Utilitaristen Singer kann in diesen Fällen in einer Kosten-Nutzen-Kalkulation ermittelt werden, ob die Weiterexistenz dieses Lebens für irgend jemanden von Gewinn ist oder nicht. Hinzu kommt seine Philosophie der Glücksmaximierung. Gibt etwa das Elternpaar eines behinderten Ungeborenen oder Neugeborenen an, dieses Kind töten zu wollen und es statt dessen lieber mit einer zweiten Schwangerschaft zu versuchen, so ist diese Erwartung eines zweiten gesunden Kindes Grund genug für Singer, in Hinsicht auf die "Gesamtsumme des Glücks" dieses Vorhaben gutzuheißen. Auch in dem von Singer und Kuhse gemeinsam verfaßten Buch Muß dieses Kind am Leben bleiben? - Das Problem schwerstgeschädigter Neugeborener heißt es ganz offen: "Wir meinen, daß Kinder mit schwersten Behinderungen getötet werden sollen."
Vergleichen wir: "Ein idiotisch geborenes Kind", so hieß es seinerzeit im SS-Kampfblatt Das Schwarze Korps, "hat keinen Persönlichkeitswert, das Bewußtsein seines Daseins geht ihm weniger auf als einem Tier". Noch 1962 verteidigte sich Werner Catel, der ehemalige Chef einer Tötungsabteilung im NS-Gesundheitswesen, mit dem Argument, ein geistig behindertes Kind stehe "tief unter der Daseinsstufe eines beseelten Tieres".
Diese Nähe zu den Nationalsozialisten ist Singer durchaus bewußt. Jedoch könne man die Euthanasie nicht schon deshalb verurteilen, weil die Nazis sie auch praktiziert hätten, so Singer, der sich im übrigen immer damit zu verteidigen sucht, daß er jüdischer Abstammung ist. Ebensowenig könne man den Bau von neuen Straßen verdammen, nur weil Hitler im großen Stil Straßenbau betrieben hätte. Singer übersieht dabei die einfache Tatsache, daß im Unterschied zum Bau neuer Straßen die Tötung von dementen Patienten, mißgebildeten Neugeborenen, geistig behinderten und komakranken Menschen ein barbarisches Verbrechen ist.
Entscheiden Sie selbst: Würden heute Propagandaschriften einer rechtsextremistischen Organisation mit solchen Aussagen wie im Schwarzen Korps nicht zu Recht beschlagnahmt und die Herausgeber wegen Volksverhetzung verklagt werden? Warum also sollte es Singer und seinen einflußreichen Anhängern in Deutschland erlaubt sein, diese Art der Volksverhetzung ungestraft zu betreiben?
Singers Freunde in Deutschland
Es ist mehr als angebracht, in diesem Zusammenhang Singers
zahlreiche einflußreiche Anhängerschaft in Deutschland sehr
genau unter die Lupe zu nehmen. Denn es ist nicht einzusehen,
warum man einem australischen Bioethiker ein Einreiseverbot
erteilen sollte, wenn gleichzeitig dessen Thesen längst in
medizinischen Fachkreisen diskutiert und von deutschen
Professoren ungestraft vertreten werden, wobei einige sogar
schon als Berater der Bundesregierung fungieren!
Zu den engsten deutschen Unterstützern Singers gehört sicherlich Christoph Anstötz, der ausgerechnet Professor für Geistigbehinderten-Pädagogik ist. Anstötz vertritt Singers These, wonach Schwerstbehinderte keine "Personen" sind. "Jenseits dieser Grenze, wo keine Empfindungen möglich sind", so Anstötz, "gibt es auch keine Interessen mehr zu berücksichtigen". In einem "Grundriß der Behindertenpädagogik" fordert er, seine Disziplin solle sich bei der Nationalökonomie umsehen. Die bisherige Ethik der Behinderten, einschließlich ihrer Menschenrechte, sei vorläufig; künftig müsse die "anthropologische Minusvariante" der geistig behinderten Menschen stärker berücksichtigt werden.
Und wieso wird eigentlich nicht der ebenfalls zum Heidelberger Kongreß geladene Mainzer Rechts- und Sozialphilosoph Norbert Hoerster genauso scharf angegriffen wie Singer selbst? Hoerster hat sein neuestes Buch Neugeborene und das Recht auf Leben Peter Singer gewidmet, dem er in allen wesentlichen Punkten nahesteht, auch wenn er in einigen praktischen Punkten von Singerschen Positionen abweicht. (Eine Besprechung dieses Buches wird in Kürze in dieser Zeitung veröffentlicht.)
Ob Anklagen wegen Volksverhetzung gegen Singer und seinesgleichen allerdings Aussicht auf Erfolg hätten, steht auf einem anderen Blatt. Denn es ist ja keineswegs so, daß Singer diesbezüglich völlig neues Gedankengut nach Deutschland brächte. Man kann sogar so weit gehen zu behaupten, daß sich auch in Deutschland diese Ideologie schon längst durchgesetzt hätte, wenn nicht die beunruhigende Nähe zu den Nazis so offensichtlich wäre. Nicht weil man gegen Singers Position wäre, sondern weil die Angst vorherrscht, als nicht "politisch korrekt" zu gelten, sind wir in Deutschland noch nicht so weit wie beispielsweise in den Niederlanden. Dort werden inzwischen jedes Jahr ungezählte Menschen auch gegen ihren Willen getötet.
Wie lange die Dämme noch halten, ist allerdings angesichts der weit fortgeschrittenen Euthanasiedebatte und der katastrophalen wirtschaftlichen Entwicklung, die eiskalte Kosten-Nutzen-Überlegungen im Gesundheitswesen fördert, nicht abzusehen. Bei zunehmend leeren Kassen wird erst den "teuren" Patienten unter dem Deckmantel des "Mitleids" zu einem vorzeitigen Sterben verholfen; danach werden Schritt für Schritt weitere Patientengruppen folgen.
Einen ersten entscheidenden Dammbruch gab es bereits, obwohl dieser in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wurde. Galt bisher in der Bundesrepublik zumindest in der Regel noch die Bedingung, daß wenigstens der unmittelbare Vorgang des Sterbens begonnen haben mußte, bevor bei einem Kranken lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden durften, so braucht diese Voraussetzung nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vom September 1994, dem der Fall einer Komapatientin zugrunde lag, jetzt nicht mehr gegeben zu sein. Deswegen und nicht zuletzt auf Anfrage der Bundesregierung beschloß die Bundesärztekammer, noch in diesem Jahr über eine Neufassung ihrer Richtlinien zur Sterbebegleitung zu diskutieren.
Beabsichtigt ist wahrscheinlich eine Angleichung an die neuen Schweizer Richtlinien zur Sterbehilfe, die erstmals auch die Tötung von zerebral Schwerstgeschädigten, wie etwa Komapatienten, erlaubt. Die Tötung soll durch Behandlungsverzicht erfolgen, wozu auch der Abbruch der künstlichen Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr gerechnet wird.2 Falls die Bundesärztekammer dies tatsächlich beschließen sollte, die Vorgaben des Bundesgerichtshofes also nicht scharf zurückweist, wird dies der Einstieg in eine umfangreiche Euthanasiepraxis sein.
Schon im Dezember letzten Jahres wurde auf einer Konferenz des "Instituts für Wissenschaft und Ethik" in Bonn diskutiert, wer unter welchen Bedingungen Komapatienten töten dürfe.3 Die Veranstalter dieser Konferenz waren nicht etwa gesellschaftliche Randfiguren - im Gegenteil. Der Direktor dieses Instituts, Prof. Honnefelder, und Frau Dr. Schöne-Seifert vom philosophischen Seminar der Universität Göttingen, eine der radikalsten Wortführerinnen auf besagter Konferenz, sind Mitglieder im neugegründeten Ethik-Beirat des Bundesgesundheitsministeriums und beraten als solche Minister Seehofer!4
Antichristliche Ideologie
Nach diesem kurzen Abstecher in die deutsche Wirklichkeit
zurück zu Singer. Er ist kein Einzelkämpfer in Sachen Bioethik
und war es auch niemals. Er leitet zusammen mit Helga Kuhse das
australische "Centre for Human Bioethics".5 Auch Frau
Kuhse ist kein unbeschriebenes Blatt, denn sie ist gleichzeitig
Präsidentin der "World Federation of Right to Die Societies"
(Weltverband der Recht-auf-Sterben-Gesellschaften).
Singer selbst besitzt einflußreiche Gönner. So hat beispielsweise die Europäische Gemeinschaft 1992 die Gründungsversammlung von Singers "Internationaler Gesellschaft für Bioethik" in Amsterdam unterstützt. Auch wäre es falsch zu denken, seine Philosophie sei die eines unabhängigen Freigeistes. Singers Theorien sind fest verwachsen in einer oligarchischen, menschenverachtenden Ideologie, die der jüdisch-christlichen Weltsicht diametral entgegengerichtet ist. Besondere Zielscheibe seiner Angriffe ist der jüdisch-christliche Grundsatz von der "Heiligkeit" oder "Unantastbarkeit" des menschlichen Lebens, das dem Menschen als Geschöpf im Ebenbild Gottes zukommt. Singer klagt denn auch in seiner Schrift "Verteidigt die Tiere":
"Der Einfluß der jüdisch-christlichen Auffassung von der gottähnlichen Natur des Menschen wird nirgendwo deutlicher als in der westlichen Doktrin der Unantastbarkeit menschlichen Lebens; einer Doktrin, die selbst das Leben des hoffnungslosesten und unheilbar hirngeschädigten menschlichen Wesens über das Leben eines Schimpansen stellt".
In einem Interview der Frankfurter Rundschau vom 2. November 1994 wurde Singer auf die Aussage in seinem Buch Praktische Ethik angesprochen, wonach das Leben eines Schimpansen einen höheren Stellenwert habe als ein geistig behinderter Mensch. Singer antwortete: "... Wichtig ist, daß dies gegen die christliche Tradition gerichtet ist. Aber auch Menschen, die nicht religiös sind, sind immer noch geschockt von diesem Vergleich zwischen Mensch und Tier. Das zeigt jedoch nur, wie die christliche Kultur noch immer unser Denken dominiert." Und weiter: "Der Mensch hat in unserer traditionellen Ethik eine Bedeutung, die nur aus der religiösen Tradition der Gottesebenbildlichkeit zu erklären ist. Wenn man das wegnimmt, dann hat der Mensch als Mitglied dieser Spezies Homo sapiens weniger Bedeutung als vorher, und die anderen Tiere haben mehr Bedeutung."
Es ist kein Zufall, daß auch den Nazis die jüdisch-christliche Lehre ein Dorn im Auge war. So schrieb der Nazi-Propagandist Alfred Rosenberg in dem Buch Der Mythos des 20. Jahrhunderts: "Das kirchlich-christliche Mitleid hegt schrankenlose Liebe zu allem Minderwertigen, Verkrüppelten, Verbrecherischen und Verfaulten."
Im Zusammenhang mit seinen obigen Aussagen verwundert es nicht, daß Singer der Wortführer einer Bewegung für das sogenannte "Great Ape Projekt" ist, das "Menschenrechte" für die "Großen Menschenaffen" fordert (siehe Artikel auf Seite 5). Viele Tiere, so Singer, hätten "höhere Fähigkeiten hinsichtlich ihres Verstandes, ihres Selbstbewußtseins und ihrer Kommunikation" als etwa ein schwerbehindertes Kind - ganz sicher aber die großen Menschenaffen. Die scharfe biologische Grenze, die der Mensch zwischen sich und seiner behaarten "Verwandtschaft" gezogen habe, sei nicht länger zu halten und erfordere eine zivilisatorische Zäsur. Da sich die Wertschätzung von Leben an Selbstbewußtsein und Personalität orientieren müsse, bedürfe es einer neuen Grenzziehung, weil es sowohl Menschen als auch Tiere gebe, denen diese zwei Merkmale fehlen.
In dem erwähnten Interview mit der Frankfurter Rundschau detailliert Singer diese These folgendermaßen:
"Wenn man glaubt, daß es ein größeres Unrecht ist, einen Menschen zu töten als ein Schwein, dann muß der Mensch etwas haben, was das Schwein nicht hat." Und an anderer Stelle: "In der traditionellen Ethik haben wir eine Grenze: die unserer Spezies. Diese Grenze halte ich für falsch. Wenn man diese Grenze wegnimmt, kommt man zu verschiedenen Möglichkeiten... man könnte sagen: Tiere, die empfindungsfähig sind, sich aber nicht als über die Zeit existierend wahrnehmen können, haben kein Recht auf Leben. Dann wäre es gerechtfertigt, einige Tiere schmerzlos zu töten, zumindest zu Nahrungszwecken. Fische sind möglicherweise nicht fähig, sich selbst als über die Zeit hinweg existierend wahrzunehmen, während Schweine dies wahrscheinlich sind.
Aber wenn man diese Ansicht vertritt, muß man ebenso akzeptieren, daß einige Menschen, die zwar empfindungsfähig sind, sich aber nicht als über die Zeit existierend wahrnehmen, kein Recht auf Leben haben. Dies würde Neugeborene und Menschen mit schweren geistigen Behinderungen einschließen... Der entscheidende Punkt ist: Nur ein Wesen, das verstehen kann, daß es über die Zeit hinweg existiert, kann die Präferenz haben, weiterleben zu wollen."
Wer nur auf dieser aristotelischen Ebene Singer zu widerlegen sucht, trifft nicht den Kern. Der entscheidene Fehler in Singers Denkkonzept liegt darin, daß er leugnet, daß dem Menschen als einzigem Lebewesen das Potential der Vernunft mitgegeben ist. Nur der Mensch kann mittels dieser Vernunft seinen Lebensraum verändern und sogar erweitern. Man denke an die Entwicklung des Menschen über die Jäger- und Sammlergesellschaft bis hin zur Ackerbaukultur und die weiteren Fortschritte, die jeweils mit einem Anstieg des Bevölkerungspotentials verbunden waren. Daß das Potential der menschlichen Vernunft nicht immer auch tatsächlich verwirklicht wird, ist eine andere Frage, deren Erörterung uns zu Betrachtungen über den "freien Willen" führen. Der Mensch kann frei entscheiden, ob er sein schöpferisches Potential nutzt oder nicht. Neben den Menschen, die ihr Potential nicht ausschöpfen wollen, gibt es aber auch solche, die es nicht oder noch nicht können (aufgrund von Krankheit bzw. weil sie noch nicht den notwendigen Reifegrad erreicht haben). Dies ändert aber nichts daran, daß jeder Mensch als Gattungswesen von Anfang an dieses Potential in sich trägt.
Singer liegt also offensichtlich nicht nur daran, Affen oder andere Tierarten an sich zu schützen. Er will ein für allemal die Sonderstellung des Menschen in der Schöpfung abschaffen und damit die Rechtfertigung für die Tötung hilfloser Menschen liefern. Aber dies ist nicht alles. Wenn Mensch und Tier gewissermaßen auf einer Stufe stehen und ihre Belange und Interessen völlig gleichwertig diskutiert werden, bedeutet das nicht nur das Ende der abendländischen Tradition, den Menschen als ein dem Tier durch das Potential seiner Vernunft überlegenes Geschöpf zu achten. Es führt letztlich zum Diktat selbsternannter Tierschützer über den Rest der Bevölkerung.
Wie dies aussehen kann, führen uns schon seit Jahren radikale Umweltschützer wie die amerikanischen Ökoterroristen von Earth First! vor. In dieser Gruppe wird bereits heute das Lebensrecht jedes einzelnen Mistkäfers weitaus höher bewertet als das eines Menschen. Dementsprechend schrecken sie auch vor brutalen Anschlägen nicht zurück, wie das Beispiel des sogenannten Unabombers in den USA zeigt (siehe Artikel auf Seite 1). Singer selbst hat übrigens in Australien schon wegen der Beteiligung an einem Anschlag auf ein Tierversuchslabor im Gefängnis gesessen.
Es ist kein Zufall, sondern ein Symptom, daß Singer in Deutschland immer nur wegen seiner Aussagen bezüglich Euthanasie angegriffen wird, kaum aber einmal wegen seines "Großaffen-Projektes" und seines damit verbundenen Menschenbildes. Wer aber die fundamentale Bedeutung dieses Projektes nicht versteht, hat nicht verstanden, um was es eigentlich geht. Ja mehr noch, jeder Widerstand gegen Singer und seinesgleichen muß an diesem Punkt ansetzen, um nicht von vornherein wirkungslos zu sein.
Von der Abtreibung zur Euthanasie
Manche Kritiker Singers aus der grünen Bewegung mögen dieses
Projekt aus ihrer Kritik ausklammern, weil Singer in diesem Jahr
für die Grüne Partei Australiens kandidiert hat und sich manche
seiner vermeintlichen Tierschutz-Ambitionen mit den ihrigen
decken. Um sich aber nicht beständig in Widersprüche zu
verwickeln, ist es unabdingbar, wesentliche Ansichten der
sogenannten "liberalen Ideologie" (gerade der Grünen) in Frage
zu stellen.
Die Annahme, daß menschliches Leben mit der Empfängnis beginnt und erst mit dem natürlichen Tode endet und daher in jedem Lebensstadium unantastbar ist, ist keine verstaubte Anschauung reaktionärer oder kirchlicher Kreise, sondern eine absolute Prämisse menschlicher Moral. Jede Abweichung von der Verpflichtung, menschliches Leben in jedem Stadium zu schützen, erzeugt ein immer neues, immer schnelleres Absinken in die Barbarei. Früher oder später hat jede Regierung, die sich nicht an diese unbedingte Schutzpflicht hielt, erst Abtreibung und später auch verschiedene Euthanasiepraktiken toleriert.
In Deutschland begann es mit der Debatte um den Paragraphen 218, wo zum Zwecke der Rechtfertigung der Abtreibungspraxis der Begriff menschlichen Lebens oder menschlicher Existenz neu definiert wurde. Auch die Sprache paßte sich dem an. Dem Ungeborenen wurde die Zugehörigkeit zur Gattung Mensch abgesprochen; der Fötus war plötzlich nur noch "Schwangerschaftsgewebe", "himbeerähnliches Gewebe" o.ä. Weiterhin wurde als zentraler Punkt die Tatsache zu leugnen versucht, daß bereits bei der Empfängnis sämtliche Anlagen des Menschen als Potential bereits vorhanden sind und nur eine ungestörte Entwicklung brauchen, um sich tatsächlich zu realisieren.
Es wurden die unglaublichsten Argumente vorgebracht. Man stritt sich darüber, ab welchem Monat der Schwangerschaft das Menschsein anfange, um zu definieren, bis zu welchem Zeitpunkt also abgetrieben werden dürfte.6 Manche stellten sich auf den Standpunkt, das Menschsein beginne erst mit dem Beginn der Schmerzempfindlichkeit, andere wieder wählten den Zeitpunkt der Hirnentwicklung. Allen Vorschlägen lag aber zugrunde, die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens vom Vorliegen eines bestimmten Reifegrades oder bestimmter spezifischer menschlicher Funktionen abhängig zu machen.
Genau diesem Denken begegnen wir später wieder in der Euthanasiediskussion, als es darum ging, Komapatienten das Lebensrecht abzusprechen, und in den Aussagen Singers. Auf der Suche, was das "Menschsein" ausmache, ist man inzwischen dabei angelangt, die Zugehörigkeit zur Gattung Mensch je nach Bedarf zu spezifizieren. Dazu gehören auch Überlegungen, welche Teile des Gehirns überhaupt als menschlichkeitsrelevant zu betrachten sind. Sind bestimmte Hirnareale infolge von Unfall oder Krankheit beschädigt, kann weiteren Personengruppen ihr Menschsein und Lebensrecht abgesprochen werden.
Parallel dazu wurde diese Entwicklung durch eine falsch verstandene, ausschließlich ichbezogene Auffassung von Freiheit ideologisch untermauert. Der irreführenden Parole "Mein Bauch gehört mir" folgte das Rattenfängerkonzept vom "selbstbestimmten Leben", zu dem ein "selbstbestimmtes Sterben" gehöre. Wer damals warnte, daß sich dieses vermeintliche "Recht auf Sterben" angesichts leerer Kassen irgendwann in eine "Pflicht zu sterben" verwandeln würde, wurde verlacht. Heute vertreten weite Kreise der Bevölkerung bereits die Ansicht, daß ein "Patiententestament" tatsächlich etwas mit "Menschenrechten" zu tun hätte. Dabei verkennen sie, daß es von dort nur noch ein kleiner Schritt zu amerikanischen Verhältnissen ist. Denn dort müssen Patienten inzwischen in vielen Kliniken aus Kostengründen bei der Aufnahme unterschreiben, daß sie auf eine evtl. Wiederbelebung verzichten, ansonsten werden sie gar nicht erst behandelt.
Es gibt also keine Grenzen der individuellen Interpretation, wenn ein falsch verstandenes Freiheitskonzept vorherrscht und nicht länger gilt, daß menschliches Leben in allen seinen Stadien schutzwürdig ist. Singer sagt ja selbst, daß es nur da Grenzen gibt, wo die Annahme der Unantastbarkeit menschlichen Lebens Gültigkeit hat. Um dies zu erkennen und zu akzeptieren, braucht man keiner Religion anzugehören. Man muß sich nur davon trennen, seine Kritik auf die Bereiche zu beschränken, die einem in den Kram passen. Wer Singer nicht will, muß um den wahren Wert des Menschen wissen und darf in keinem Bereich des Lebensschutzes Ausnahmen dulden. Erst wenn dies in der Öffentlichkeit wieder verstanden wird und wir zu den besten Traditionen unserer abendländischen jüdisch-christlichen Zivilisation zurückfinden, haben wir Singer und Co. besiegt.
Anmerkungen
1. Der massiven Kritik, die Singers Thesen in Deutschland 1989 hervorriefen, trat insbesondere Die Zeit mit langen Ausführungen entgegen, in denen für Singer und seinesgleichen Meinungsfreiheit eingefordert und die "aggressive Intoleranz" der Singer-Gegner und die "doktrinäre Lebensblindheit" der bundesdeutschen Gesellschaft gegeißelt wurde. Die Unterstützung für Singer und die Kritik am Widerstand in Deutschland gegen dessen Thesen gipfelte u.a. in der Aussage: "Ohne Hitler gäbe es in unseren Krankenhäusern weniger Schmerzen und weniger qualvolle Tode". Und dies sei so, "weil auf die Tat gestarrt wird und nicht auf die Motive der Tat."
2. Dieses Vorgehen hat Methode. Helga Kuhse, Singers enge Mitarbeiterin, sagte 1984 in Frankreich, daß tödliche Injektionen der beste Weg seien, Patienten zu töten. "Wenn man die Beendigung jeder Behandlung und Pflege erreichen könnte - besonders die Absetzung von Ernährung und Flüssigkeitszufuhr - , würde man sehen, wie qualvoll es ist, auf diese Weise zu sterben. Dann wird man im besten Interesse der Patienten die tödliche Injektion akzeptieren."
3. Unterstützt wurde diese Konferenz übrigens maßgeblich von der "Kommission der Europäischen Union", der "Deutschen Forschungsgemeinschaft" und dem "Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft".
4. Honnefelder ist auch beauftragt, für Deutschland an der Ausarbeitung der Bioethik-Konvention des Europarates mitzuwirken, jener Konvention, die u.a. Menschenversuche an geistig behinderten Patienten erlauben soll.
5. Dort werden u.a. Forschungen und Experimente zur In-vitro-Fertilisation (IVF) durchgeführt. Singer befürwortet übrigens, daß mehr Eizellen befruchtet werden als erforderlich, damit eine Forschung nach Defekten möglich werde. Durch ein "genetic screening" könnte dann die genetische Ausstattung des Nachwuchses kontrolliert werden.
6. Singer und Hoerster haben diese Probleme nicht. Konsequenterweise haben Ungeborene für sie von vornherein keinerlei Lebensrecht; Abtreibung ist für sie daher überhaupt kein Problem. Singer hält darüber hinaus nicht nur die Tötung von kranken, sondern auch von gesunden Kindern bis zu einem Monat nach ihrer Geburt für moralisch erlaubt. In seinem Interview in der FR vom 2. November 1994 erklärte er: "Den Unterschied zwischen Abtreibung und Kindestötung finde ich nicht so groß. Fast alle sagen, daß Abtreibung moralisch nicht falsch ist, aber Kindestötung soll es sein. Genau wie bei aktiver und passiver Tötung finde ich diesen Unterschied nicht wichtig. Denn in beiden Fällen haben wir ein Wesen, das kein Selbstbewußtsein hat".
Kaum jemand wagt es in der Tat, sich mit der Frage zu konfrontieren, warum die Tötung eines Ungeborenen erlaubt sein sollte, obwohl derselbe Mensch, trotz der Zäsur der Geburt, in seiner Entwicklung nicht wesentlich weiter fortgeschritten ist, als er es im Mutterleib war - zumindest gemessen an der langen Entwicklung, die ein Neugeborenes noch vor sich hat, bevor es sich selbständig versorgen kann.